1. Motorradvermietung

Ab 2026 erfolgt die Vermietung unserer Motorräder ausschließlich in Verbindung mit einem Begleitfahrzeug inklusive Fahrer und Mechaniker. Eine Vermietung ohne Begleitfahrzeug ist nicht möglich.

 

2. Berechtigter Fahrer

Das gemietete Motorrad darf ausschließlich von der im Mietvertrag genannten Person gefahren werden. Eine Weitergabe oder Untervermietung an Dritte ist nicht gestattet.

 

3. Mietzeitraum

Der vereinbarte Mietpreis gilt für den gesamten reservierten Mietzeitraum. Bei einer vorzeitigen Rückgabe des Motorrads oder des Begleitfahrzeugs erfolgt keine Rückerstattung oder Preisreduzierung.

 

4. Kraftstoff

Der Kunde ist während des Mietzeitraums für die Betankung der Motorräder verantwortlich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

 

5. Sicherheitskaution

Vor der Übergabe des Motorrads ist eine rückerstattbare Sicherheitskaution zu hinterlegen. Die Rückzahlung erfolgt nach Rückgabe und Überprüfung des Motorrads, sofern keine Schäden festgestellt werden, die über den normalen Verschleiß hinausgehen.

 

6. Schäden und Unfälle

Unfälle, Beschädigungen oder technische Probleme sind Probike Mongolia unverzüglich zu melden.

 

7. Verantwortung des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Motorrad sorgfältig und verantwortungsbewusst zu behandeln sowie die geltenden Verkehrsregeln einzuhalten.

 

8. Tägliche Kontrolle

Vor Fahrtantritt sollte das Motorrad täglich auf Ölstand, Kühlflüssigkeit, Reifendruck, Kettenspannung sowie die sichere Befestigung des Gepäcks überprüft werden.

 

9. Routenempfehlungen

Routenempfehlungen von Probike Mongolia oder dem Begleitfahrer dienen ausschließlich der Sicherheit und basieren auf lokalen Wetter-, Straßen- und Geländebedingungen. Die endgültige Entscheidung über die gewählte Route liegt beim Mieter.

 

10. Anerkennung

Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags bestätigt der Mieter, diese Allgemeinen Mietbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

 

11. Bergungs- und Rückholungskosten

Muss ein Motorrad aufgrund einer selbst gewählten Route, eines Fahrfehlers oder unsachgemäßer Nutzung geborgen oder zurücktransportiert werden, trägt der Mieter die dadurch entstehenden Kosten.

 

12. Offroad-Fahrten

Offroad-Fahrten sind Bestandteil des Abenteuers und erfolgen auf eigenes Risiko des Mieters. Der Mieter haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder vermeidbare Fahrfehler entstehen.